Einzeltherapie

Am Anfang stehen die probatorischen Sitzungen. Sie dienen dem Kennenlernen Ihres Anliegens, der diagnostischen Zuordnung, der Erörterung von Behandlungsmöglichkeiten und wichtigen Hinweisen. Manchmal ist eine hilfreiche  Beratung innerhalb des Erstgesprächs oder weiterer Sitzungen im Rahmen der Probatorik  schon strukturgebend, orientierend und sogar hinreichend.

In den meisten Fällen kommt es  zur Therapieentscheidung und Therapiebeantragung. Die Einzelpsychotherapien sind antragspflichtige tiefenpsychologisch orientierte Stunden (von 50 min. Dauer), die kassenfinanziert, wissenschaftlich anerkannt und sozialrechtlich zugelassen sind. Ein Arbeitsbündnis wird geschlossen. Dazu notwendig ist neben der Indikation auch eine Art Passung, als wirksamster Faktor für eine gelingende Psychotherapie. Charakteristisch für die eigentliche tiefenpsychologisch orientierte Psychotherpie ist, dass mit der Erfassung der lebensgeschichtlichen Entwicklungen und unter Zuhilfenahme von tiefenpsychologischen Kenntnissen und Hypothesen, die unbewusste Psychodynamik als mitwirksam in einer psychischen Erkrankung oder behandlungsbedürftigen Symptomatikverstanden und auch mit zum Gegenstand der Behandlung gemacht wird.

Der Leistungsumfang ist in den Psychotherapierichtlinien der Ärzte und der Krankenkassen festgelegt. Beispielsweise umfasst die tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie 25 Sitzungen und es findet eine Sitzung pro Woche statt.

Die tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie ist in jedem Falle bewilligungspflichtig über ein Gutachterverfahren, damit sie einen längeren Zeitraum, zum Beispiel weitere 25 Sitzungen, umfassen kann, und ist verlängerbar, je nach Schwere und Behandlungsebenen, mit  weiteren Behandlungsabschnitten.

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